Junge Engländer, Enkel von Frau Helga Smith, geborene Schaller, aus Komotau |
Sudetendeutsche Frauen 1948/49 nach England von Hedwig Gemmrig- Helmich |
Es ist 60 Jahre her, als England sudetendeutsche
Frauen Sudetenländerinnen zum Arbeiten nach Großbritannien
anwarb. Auf den westdeutschen Arbeitsämtern lagen Anwerbeformulare aus. Viele
junge Frauen haben vor allem aus Gründen der herrschenden Arbeitslosigkeit und
Wohnungsnot sich dazu entschlossen, den Weg nach England zu gehen, auch aus
unserem Heimatkreis Komotau. Das vierseitige Anwerbeformular war zweisprachig und endete
wie folgt: Hiermit erkläre ich, dass ich die obigen Arbeitsbedingungen gelesen habe, daß
ich sie verstehe und mich denselben unterwerfe. Ich erkläre ferner, dass ich
alleinstehend, ungebunden und ohne Anhang bin. Ich verpflichte mich, fleißig zu arbeiten
und mich gut zu führen.
Und so lauteten die Arbeitsbedingungen:
1. In der amerikanischen Zone wohnhaften Sudetenländerinnen
werden aufgefordert, sich um Arbeit in Großbritannien zu bewerben. Arbeitskräfte werden
vor allem für die Textilindustrie (Baumwoll-, Woll- und Kunstseidenfabriken) gesucht.
Arbeiterinnen können auch für andere Industriezweige benötigt werden, z.B. Töpferei.
Daher muß jede Bewerberin bereit sein, jeden angemessenen ihr zugewiesenen Arbeitsposten
anzunehmen.
2. Die Bewerberinnen müssen sich einer ärztlichen
Untersuchung unterziehen.
3. Die zur Arbeit angenommenen Frauen dürfen in
Großbritannien ohne zeitliche Beschränkung des Aufenthaltes einreisen, jedoch
unter folgenden Bedingungen:
a) Sie müssen sich sofort bei der Polizei melden,
b) Sie müssen den vom britischen Arbeitsministerium ihnen
zugewiesenen Posten antreten und
c) dürfen denselben nicht ohne Zustimmung verlassen.
Fahrt, Unterkunft und Verpflegung während der Reise nach
Großbritannien sind frei.
4. Nach Ankunft in Großbritannien wird den Frauen ausgezahlt: L 1.-.- (ein Pfund Sterling) und danach fünf Schilling pro Woche Taschengeld bis zur Zuweisung eines Arbeitsplatzes. Zunächst werden sie in einem Warteheim bei freier Verpflegung untergebracht werden. Gewöhnlich wird Ihnen sehr bald nach Ankunft eine Arbeitsstätte angewiesen.
5. Dann werden sie entweder in Heimen oder privat wohnen,
wofür sie das gleiche bezahlen werden wie ihre britischen Arbeitskolleginnen für
entsprechende Unterkunft. Der dafür zu zahlende wöchentliche Betrag dürfte
zwischen 25/- bis 35/- (25 bis 35 Schilling) liegen. Gewöhnlich ist darin, außer
am Wochenende, das Mittagessen nicht mit einbegriffen, jedoch sind in den meisten Fabriken
Kantinen, in denen Mittagessen billig ausgegeben werden.
6.
Die Sudetenländerinnen werden unter genau den gleichen Bedingungen eingestellt wie die
britischen Arbeiterinnen und erhalten die gleichen Löhne. Für ungelernte Frauen schwankt
der Wochenlohnsatz je nach der Beschäftigungsart zwischen 55/- und 70/-. Gelernte
Arbeiterinnen werden in gewissen Industriezweigen entsprechend der Stückzahl entlohnt und
können dadurch mehr als die Mindestsätze verdienen. Die übliche Arbeitszeit ist 44 bis
45 Stunden pro Woche. In einigen Industriezweigen können Frauen nur angenommen werden,
wenn sie bereit sind, einer Gewerkschaft beizutreten. 7. Betreffs der Lebensmittelzuteilung erhalten
die Sudetenländerinnen die gleichen Rationen wie die britischen Arbeitskräfte. Der
britische Lebensmittelstandard ist höher als der deutsche. In Großbritannien sind
verschiedene Lebensmittel gar nicht rationiert, auch sind die Mahlzeiten in den
Kantinen, Restaurants und Cafes markenfrei. Die Bekleidung ist in Großbritannien nicht
mehr rationiert. 8. Einkommensteuerabzüge erfolgen auf der
gleichen Basis wie bei den britischen Arbeitskräften. |
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9. In Bezug auf Arbeitslosen- und Krankenversicherung besteht
ebenfalls völlige Gleichstellung, die gleichen Beiträge sind zu zahlen, es entsteht
Anspruch auf die gleichen Leistungen. Ab Ankunftstag in Großbritannien ist die
ärztliche Behandlung frei, dagegen sind bei Arbeitslosigkeit oder Erkrankung Leistungen
erst nach Ablauf einer Wartezeit und nach Einzahlung einer gesetzlich festgelegten
Mindestanzahl von Beiträgen auszahlbar. Bei Erkrankung oder Arbeitslosigkeit vor
Ablauf der Wartezeit wird eine Sonderhilfe gewährt. Die Arbeiterinnen können sich
jederzeit an den Wohlfahrtsdienst des Arbeitsministeriums (Ministry of Labour Welfare
Service) wenden.
10. Die Sudetenländerinnen haben bei Unfällen, die sich
aus und im Verlauf ihrer Arbeitsbeschäftigung ergeben, die gleichen
Entschädigungsansprüche auf Grund der britischen Gesetzgebung wie die britische
Arbeiterschaft.
11. Sudetenländerinnen werden an Freunde oder Verwandte
Pakete unter den gleichen Bedingungen senden können wie die britischen Staatsbürger. Es
ist erlaubt, kleine Mengen von vielen Dingen zu verschicken, die in Deutschland nicht
leicht erhältlich sind. Jedoch ist der Versand von unrationierten Lebensmitteln
und von bestimmten, der Bewirtschaftung unterliegenden Waren ganz verboten oder
stark eingeschränkt. Eine Möglichkeit von Geldüberweisungen nach
Deutschland wird zur Zeit noch erwogen.
12. Nach Großbritannien darf soviel persönliches Gepäck
mitgenommen werden, wie die Einreisende selbst tragen kann. Unter keinen Umständen ist
die Mitnahme von zum Verkauf oder Tausch bestimmten Gegenständen erlaubt, insbesondere
keine Sachen, die zollpflichtig sind oder der Einkaufssteuer unterliegen, wie
Photoapparate, Uhren usw.
13. Nach fünfjährigem Aufenthalt in Großbritannien
können die im Rahmen dieser Arbeitsvermittlung eingewanderten Frauen die britische
Staatsbürgerschaft beantragen.
14. Den unter dieser Vermittlung nach Großbritannien
übersiedelten Frauen wird es nicht möglich sein, sich in die englische Volksgemeinschaft
einzuleben, wenn sie nicht die englische Sprache erlernen. Dazu wird ihnen
Gelegenheit geboten werden. Es wird vorausgesetzt, dass übersiedelte Frauen sich sobald
wie möglich nach ihrer Ankunft befleißigen werden, die englische Sprache schnellstens zu
erlernen.
Aus Aufzeichnungen und Gesprächen mit betroffenen
Frauen:
Es war für die meisten nicht leicht, nach dem gewaltsamen Verlust der Heimat, eine weitere Entfernung, der von der Familie zu vollziehen. Dennoch wagten die sudetendeutschen Frauen - und nur Frauen waren gefragt - den Schritt nach England. Nach der ärztlichen Untersuchung am Wohnort ging es nach Münster, wo ein Sammellager für die verpflichteten Frauen eingerichtet war. Nach erreichen einer bestimmten Anzahl von Frauen ging es weiter. Mit dem Zug nach Hoek van Holland und mit dem Frachtschiff setzten wir über nach Harwich. Viele von uns erinnerten sich da an das Lied: Gegen Engeland
Helga Schaller (Smith) 1949 Baumwollfabrik in Rochale |
Helga Smith (Schaller), Oberschwester 1954 in Christchurch, Dorset |
Nach einem Zwischenaufenthalt in einem Sammellager in Cambridge, wo wir wieder untersucht wurden, ging es dann nach Nordwestengland in die Region Oldham, da waren zu dieser Zeit die meisten Baumwollfabriken. Zunächst waren wir für eine Woche in einem alten Airforcelager untergebracht bis wir einen Arbeitsplatz und eine Wohngelegenheit zugeteilt bekamen. In der Regel teilten sich drei Personen ein Zimmer und noch mehr Hausbewohner eine Küche und das Bad.
| Nach dem verpflichteten
Jahr konnten wir entscheiden, ob wir zurück nach Deutschland oder bleiben wollten.
Die meisten blieben, denn sie hatten sich eingewöhnt und Bekanntschaften
geschlossen, insbesondere mit Frauen und Männern aus Polen und der
Ukraine, die während des Krieges in Deutschland waren und nicht in ihre
Heimat zurück wollten und nun mit uns hier arbeiteten. Das Beisammensein am Arbeitsplatz,
gemeinsame Freizeit, religiöse Kultur führten zu Eheschließungen und
Familiengründungen und waren ein Grund zum Verbleiben auf de Insel. |
Preisverleihung 1953 an Helga Smith (Schaller) und Elsie Gordon MBE, Editor Nursing Mirror |
Die englische Gesellschaft hat uns
Gastarbeiter freundlich aufgenommen. Das Erlernen der
englischen Sprache wurde gefördert und erschloss uns, in andere Beschäftigungen zu
wechseln. Neben der Baumwollindustrie waren dies Arbeiten in den Krankenhäusern und
Haushalte, die angeboten waren. Durch Weiterbildung und Studium haben unsere
sudetendeutschen Frauen Positionen in gehobenen Stellungen erreicht.
Heute sind die Mädchen von damals längst Mütter und
Großmütter in der englischen Gesellschaft, doch ihre Herzen schlagen noch im Rhythmus
unserer sudetendeutschen Heimat. Ihre Nachkommen erfahren die Geschichte durch
Erzählungen und den geschriebenen Worten, wie in unserer Komotauer Heimatzeitung
dokumentiert.